Mitgliedschaft und Beiträge

Mitglied unseres Vereins kann jede natürliche Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt und seiner Satzung zustimmt. Bei Interesse Mitglied in unserem Verein zu werden, übergibt Ihnen der Vorstand die Satzung. Mitglieder des Vereins können die Eltern sein oder andere Erziehungsberechtigte der Kinder, die im Kinderladen betreut werden, sowie Dritte, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlen.

Um die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich nachzusuchen, dieser entscheidet darüber. Eine Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zum Ende eines laufenden Monats mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich. Ein Ausschluss kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind u.a.:

– ein schwerwiegender Verstoß gegen die Ziele und Interessen des Vereins 
– Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr, die trotz Mahnung nicht gezahlt wurden

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied muss vor dem Beschluss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden.

Beiträge

Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeiten beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands. Derzeit beträgt der Vereinsbeitrag 2,00 EUR je Monat = 24,00 EUR jährlich.

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